Informationstechnologierecht
Der DPO-Anwalt
Der Anwalt kann die Funktion des Datenschutzbeauftragten ausüben.
Gemäß Artikel 37 der Verordnung ist die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten obligatorisch, wenn
a) die Verarbeitung wird von einer Behörde oder einer öffentlichen Einrichtung durchgeführt, mit Ausnahme von Gerichten, die in Ausübung ihrer gerichtlichen Funktion handeln;
b) Die Kernaktivitäten des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des Verarbeiters bestehen aus Verarbeitungsvorgängen, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und / oder ihrer Zwecke eine regelmäßige und systematische Überwachung von Personen in großem Umfang erfordern besorgt; oder
c) Die Kernaktivitäten des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder Verarbeiters bestehen in der groß angelegten Verarbeitung spezieller Kategorien von kriminellen oder sensiblen Daten.
Darüber hinaus ist es immer möglich, einen Datenschutzbeauftragten für die Prophylaxe zu ernennen.
Der Mehrwert eines Datenschutzrechtsanwalts
Die Komplexität und die rasche Entwicklung des Bereichs des Datenschutz- und Informationstechnologierechts erfordern, dass "Compliance" immer "auf dem neuesten Stand" ist.
Darüber hinaus garantiert der Ethikkodex eines Anwalts die Geheimhaltung und verbietet Interessenkonflikte.
Informationstechnologierecht
Theoretisch gibt es kein Internetrecht. In Analogie zum Fax soll ein neues Kommunikationsmittel die Rechtsbeziehungen nicht verändern. In der Praxis werfen Informationstechnologien neue Fragen auf, die in der Gesetzgebung nicht behandelt wurden. Einerseits schaffen die Kommunikationsmöglichkeiten neue Rechtsbeziehungen. Dies wird durch Blockchains veranschaulicht, die als Beweis dienen oder "intelligente Verträge" integrieren können. Andererseits testet das Web die Grenzen klassischer Rechtskonzepte. Beispielsweise unterscheidet sich das Darlehen zwischen Personen im Internet deutlich von dem im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Darlehensvertrag. Schließlich können sich für Webdesigner und Webunternehmer besonders komplexe Fragen hinsichtlich des zuständigen Gerichts und des anwendbaren Rechts stellen.
News
RSS feed von medien-internet-und-recht.de :OLG Köln: Balkon-Solarkraftanlagen - Es stellt eine Irreführung dar, wenn ein Produkt auf einer Verkaufsplattform (hier Amazon) mit Kundenbewertungen beworben wird, die ein abweichendes Produkt betreffen
VG Düsseldorf: Transportverschlüsselung - Zur Angemessenheit des Schutzniveaus im Sinne von Art. 32 DSGVO bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten via E-Mail
BGH: Burgundy Nights - Zum Aufwendungsersatzanspruch des Abgemahnten nach § 97a Abs. 4 Satz 1 UrhG im Fall einer unberechtigten oder unwirksamen Abmahnung
OLG Frankfurt a.M.: Bei aller Freundschaft... - Bei Nachrichten innerhalb eines WhatsApp-Chats handelt es sich um Erklärungen unter Abwesenden (hier Angebot auf Abschluss eines Wiederverkaufsvertrages für Aktien)
OLG Köln: Be a Team - Der Verfügungsgrund wird im Urheberrecht nicht vermutet, sondern beurteilt sich im Rahmen einer einzelfallorientierten Interessenabwägung
Bundesgerichtshof: Verstoß gegen Personenbeförderungsgesetz - Die Rückkehrpflicht für Mietwagen von Uber X ist rechtmäßig und nicht an Unionsrecht zu messen
Oberlandesgericht Frankfurt a.M.: Annahme nach 31 Tage verspätet - Ein Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden
Oberlandesgericht Hamm: Verbraucherzentrale NRW ./. Aesthetify GmbH - Zur Haftung für Falschangaben eines KI-Chatbots zu Facharztbezeichnungen von Dr. Rick & Dr. Nick
OLG Köln: Audi Q3 - Zu den Voraussetzungen, unter denen angenommen werden kann, dass eine vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung offensichtlich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht (hier verneint)
Landgericht Frankfurt a.M.: "Macht nicht müde" - Werbung für ein Allergiemittel wegen Widerspruch zwischen Werbeaussage und Angabe zu Nebenwirkungen irreführend
